Erbrecht


Das umfangreiche Thema ERBEN und VERERBEN wirft
viele Fragen auf.

Nicht nur, weil das Erbrecht an sich eine sehr komplexe Rechtsmaterie (verschiedene Testamentsmöglichkeiten, zahlreiche Formvorschriften, usw.) ist,
sondern auch, weil verschiedenste familiäre Konstellationen existieren, die eine genaue Bearbeitung erfordern.

Mit rechtlichem Fachwissen informieren wir Sie kompetent 

und stehen Ihnen beratend zur Seite, Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und unterstützen Sie unter anderem bei der: 

  • Errichtung von Testamenten
  • Vertragserrichtung einer Schenkung auf den Todesfall
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Durchführung und Abwicklung von Erbschaftsabhandlungen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen


Jedes Testament, das in unserer Kanzlei hinterlegt wird, wird im Zentralen Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert. So wird sichergestellt, dass im Todesfall das Gericht von dem Testament erfährt und dieses vollzogen wird.
Wichtig:  In das Register aufgenommen werden nicht die Urkunde oder der Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird.