Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/
Versicherungsvertragsrecht

Aufgrund unserer Klientenstruktur hat sich dieser Rechtsbereich zu einem der Schwerpunkte der Kanzlei entwickelt.
Wir beraten Sie, ob und wer Ihnen im Falle eines Schadens für diesen haftet und übernehmen gerne Ihre Vertretung zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei  

  • Schäden aufgrund von Vertragsverletzungen
  • Schäden aus einem Unfallgeschehen (Schmerzengeld, Verdienstentgang, etc.)
  • Schäden verursacht durch Baumängel (Schadenersatz und Gewährleistung) Damit wertvolle Beweisergebnisse nicht verloren gehen, weil etwa eine sofortige Sanierung notwendig ist, ist eine Beweissicherung oft schon vor dem Prozess erforderlich. In schwierigen, technischen Fragen arbeiten wir mit Bausachverständigen zusammen.
  • Einholung von Deckungsansprüchen gegen Ihre eigene Versicherung

 

Im Bereich des Versicherungsvertragsrechtes bieten wir Ihnen rechtliche Beratung in Fragen wie beispielsweise

  • die Auslegung von Versicherungsvertragsbedingungen
  • die Abwehr und Durchsetzung von Elementarschäden (Wasserrohrbruch, Feuer, Blitzschäden etc.)
  • die Abwehr von Dauerrabattrückforderungen